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Mein recht in spanienSteuerabmeldung Spanien
Steuerrechtliche Tipps
- Rückgabe der grünen Residentenkarte
- Abmeldung bei der Gemeinde
- Einreichung der steuerlichen Abmeldung, Modell 030
Mit diesen 3 Verfahrensschritten sind Sie steuerlich abgemeldet, wenn Sie sich dann auch zeitgleich in Deutschland oder Ihrem Heimatland anmelden.
Zu empfehlen ist, dass Sie:
- keine Kraftfahrzeuge mehr in Spanien angemeldet haben
- die Bankkonten auf Nichtresidentenkontenstatus umstellen
- und keinerlei wirtschaftliche Tätigkeit in Spanien mehr haben (zu den Ausnahmen ist eine gesonderte Beratung erforderlich)
Immobilieneigentum kann in Spanien weiterhin behalten werden, jedoch ist dann die Nichtresidentensteuererklärung im Modell 210 einzureichen, was wir gerne für Sie erledigen.
Nichtresidentensteuererklärung, Immobilieneigentum, Modell 210
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