0034 - 971 576 689 // 0034 - 922 788 881 // Deutschland 07542 - 937 982 info@meinrechtinspanien.de

Rechtsanwälte . Steuerberater . Behördengänge

Mein recht in spanien

Steuerabmeldung Spanien

Steuerrechtliche Tipps

 

  • Rückgabe der grünen Residentenkarte
  • Abmeldung bei der Gemeinde
  • Einreichung der steuerlichen Abmeldung, Modell 030

Mit diesen 3 Verfahrensschritten sind Sie steuerlich abgemeldet, wenn Sie sich dann auch zeitgleich in Deutschland oder Ihrem Heimatland anmelden.

 

Zu empfehlen ist, dass Sie:

 

  • keine Kraftfahrzeuge mehr in Spanien angemeldet haben
  • die Bankkonten auf Nichtresidentenkontenstatus umstellen
  • und keinerlei wirtschaftliche Tätigkeit in Spanien mehr haben (zu den Ausnahmen ist eine gesonderte Beratung erforderlich)

Immobilieneigentum kann in Spanien weiterhin behalten werden, jedoch ist dann die Nichtresidentensteuererklärung im Modell 210 einzureichen, was wir gerne für Sie erledigen.

 

Nichtresidentensteuererklärung, Immobilieneigentum, Modell 210


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Steuerabmeldung Spanien: 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 5,00 von 5 Punkten, basierend auf 2 abgegebenen Stimmen

Loading...


Schreiben Sie uns

    C/La Morada 2

    C.C.Parque Santiago VI

    38 650 Los Cristianos - Teneriffa

    0034 - 922 788 881

     

    Carrer Mariscs 9A

    07639 Son Bielò - Llucmajor

    Mallorca

    0034 - 971 576 689

     

    Teneriffa / Gran Canaria / MALLORCA / Tettnang / Berlin / Hannover / Weinheim