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Lohnpfändung in Spanien

 

Vollstreckung in Spanien

Eine Lohnpfändung in Spanien kann verschiedenste Ursachen haben, meistens sind es Unterhaltsurteile, andere Vollstreckungstitel oder die Sozialversicherung und die spanische Finanzbehörde vollstrecken.

Die spanische Finanzbehörde vollstreckt auch für deutsche Finanzbehörden in Spanien, dabei ist zu beachten, dass der deutsche Steuerbescheid bereits rechtskräftig sein muss.

 

Pfändungsfreigrenze

Freigestellt von der Pfändung ist das SMI (Salario minimo interprofesional – Mindestlohn jährlich variabel), welches im Jahre 2013 den Betrag von 645,30 EUR monatlich ausmacht.

Bei der Berechnung der individuellen Pfändungsfreigrenze ist zu beachten, dass nur 645,30 EUR pfändungsfrei sind und darüberhinaus gehende Beträge gepfändet werden können.

Sollte der Lohn (Nettolohn, nach Lohnsteuerabzug und Sozialleistungsabzüge)

  1. den doppelten SMI Betrag ausmachen, sind 30 % von 645,30 EUR pfändbar
  2. dreifachen SMI aus machen, sind 50% von 645,30 EUR pfändbar
  3. vierfachen SMI ausmchen, sind 60% von 645,30 EUR pfändbar
  4. fünffachen SMI ausmachen, sind 75% von 645,30 EUR pfändbar

 Darüberhinaus, sind 90% von 645,30 EUR pfändbar.

Bei einen Nettolohn von 1.000,00 EUR sind damit maximal 106,41 EUR monatlich pfändbar.

Sollten Kinder in der Familie leben und nur ein Elternteil arbeiten, dann werden die Freibeträge in der Regel um 10-15% angehoben. Zu beachten ist, dass bei Unterhaltsschulden an Kinder auch in den SMI Grundbetrag von 645,30 EUR gepfändet werden kann.

 

 


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