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Immobilienkauf Mallorca

Nebenkosten Immobilienkauf auf Mallorca

 

Stand 02.11.2021

 

Beachten Sie den neuen Standort der Rechts- und Steuerkanzlei auf Mallorca – Llucmajor

CARRER MARISCS 9A

07639 SON BIELÒ – LLUCMAJOR

MALLORCA

 

Die Nebenkosten bei einem Immobilienkauf auf Mallorca sind wie folgt:

Grunderwerbsteuer

Wenn es sich um eine gebrauchte Immobilie und keinen Neubau handelt, wird die Grunderwerbsteuer gemäß der folgenden Tabelle berechnet.

 

Wert bis (EUR)

Steuer

Restwert

Steuersatz (%)

0 0 400.000 8
400.000 32.000 200.000 9
600.000 50.000 400.00 10
1.000.000 90.000 11

Steuer Tipp:

Ab dem 01.01.2019 gibt es einen ermäßigten Grunderwerbsteuersatz, wenn es die Immobilie für den Erstwohnsitz ist und der Kaufpreis nicht über 200.000 EUR liegt.

Wenn nur eine Garage gekauft wird, dann gilt die folgende Tabelle zur Grunderwerbsteuer.

Wert bis (EUR)

Steuer

Restwert

Steuersatz (%)

0 0 30.000 8
30.000 2.400 en adelante 9

Zu beachten ist, dass der Kauf einer Wohnimmobilie mit bis zu 2 Garagen nach der erstgenannten Tabelle die Grunderwerbsteuer auf Mallorca, Ibiza berechnet.

 

Wichtig

Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach Verkehrswert und nicht dem Kaufpreis, wenn dieser niedriger ist.
Die Balearische Regierung hat seit dem 01.01.2018 zahlreiche Verordnungen zur Berechnung dieses Verkehrswertes erlassen und hat die Kontrollen verschärft.

 

Unser Service

Wir begleiten nicht nur die Vollständige Abwicklung des Immobilienkaufes auf Mallorca, Ibiza oder Menorca, sondern berechnen auch den korrekten Steuerwert, so dass Sie nach Jahren nicht von der Finanzbehörde einen steuerlichen Nachschlag mit Bussgeld erhalten.

Immobilienkauf – Service der kompletten Abwicklung

 

Weitere Kosten des Immobilienkaufes

Notar, Grundbuchkosten, abhängig vom Kaufpreis, bis 200.000,00 EUR müssen Sie mit 1.200,00 EUR rechnen.

Honorar für die Vollabwicklung des Immobilienkaufes

inkl. Einholung der obligatorischen NIE Nummer: 0,9% des Immobilienkaufpreises, mindestens 2.500,00 EUR, zzgl. MwSt.

Wichtig zu bemerken ist, dass der Immobilienmakler stets vom Verkäufer zu bezahlen ist. Die sogenannte Honorarteilung zwischen Verkäufer und Käufer ist weder in Spanien, noch auf Mallorca oder Ibiza anwendbar.
Schließlich kann der Verkäufer die Maklerkosten bei seiner Gewinnsteuererklärung steuermindernd geltend machen.

 


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