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Mein recht in spanienSpanisches Erbrecht, Steuer 2024
Erbschaftsabwicklung in Spanien
Wann ist dies notwendig?
Wenn der Erblasser Vermögen in Spanien hatte.
Was ist in Spanien zu tun?
Nutzen Sie unseren Service der Vollabwicklung der Erbschaft in Spanien.
Spanisches Erbrecht oder deutsches Erbrecht?
Spanisches Erbrecht hat nichts mit einer spanischen Erbschaft einer Immobilie in Spanien zu tun, warum?
Das Erbrecht hat nichts mit der Erbschaftsbesteuerung und der Belegenheit der Immobilie in Spanien zu tun.
Das Erbrecht richtet sich nach der Nationalitäst oder Ansässigkeit des Verstorbenen.
Beispielsfall:
Der Verstorbene hat in Deutschland gelebt und vererbt eine Immobilie auf Mallorca und auf Teneriffa.
Lösung:
Es gilt das deutsche Erbrecht.Erbschaftssteuer: Die Erben leben in Deutschland:Zunächst muss in Spanien die Erbschaftssteuer bezahlt werden, und zwar nur für die Immobilien auf Mallorca und Teneriffa.Danach wird in die deutsche Erbschaftssteuererklärung für den gesamten Nachlass erstellt und die spanische Erbschaftssteuerzahlung wird in Deutschland angerechnet.
Spanisches Erbrecht: Immobilien erben und vererben
Das spanische Erbrecht kommt nur zur Anwendung, wenn der deutsche Staatsbürger in einem Testament das spanische Erbrecht gewählt hat, da er in Spanien dauerhaft ansässig ist, oder aber es wurde kein Testament erstellt und der verstorbene deutsche Staatsbürger hat 6 Monate lang vor seinem Tod schon dauerhaft in Spanien gelebt. Im letzteren Falle ist ein Erbscheinsverfahren (declaratorio de herederos) in Spanien durchzuführen, da die deutschen Gerichte nicht zuständig sind.
Spanisches Erbrecht, deutsches Erbrecht und Immobilieneigentum:
Die Erbschaftsannahme in Spanien ist eine notwendige Voraussetzung, dass der Erbe in das spanische Grundbuch eingetragen werden kann. Gleichwohl welches Erbrecht Anwendung findet, ist die Erbschaftsannahme vor einem spanischen Notar zu beurkunden, die Erbschaftssteuererklärung in Spanien abzugeben und erst dann kann die Grundbuchumschreibung auf den Erben durchgeführt werden.
Merke:
Für jeden Immobilienverkauf aus einer Erbschaft in Spanien, ist zunächst der Erbe im Grundbuch einzutragen. Der Erbe benötigt für die Erbschaftsannahmeurkunde, Erbschaftssteuererklärung in Spanien und Grundbucheintragung die spanische NIE, die nach Anmeldung bei der Finanzbehörde in Spanien, gleichzeitig als NIF = spanische Steuernummer dient.
Irrtum:
Die spanische Erbschaftsannahme und Zuteilungsurkunde bedarf keiner deutschen Erbauseinandersetzung, sondern lediglich die Vorlage eines apostillierten Erbscheins bzw Europäischen Nachlasszeugnisses.ABER: Es ist die Mitwirkung aller Erben erforderlich.
UNSER SERVICE
RA D.Luickhardt und sein Legalium Team sorgt für die Vollabwicklung der Erbschaft in Spanien, Käufersuche und rechtliche und steuerliche Immobilienverkaufsabwicklung, alles aus einer Hand.RA D.Luickhardt ist nicht nur Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Deutschland und Spanien, sondern auch zugelassener spanischer Steuerberater, und mit seinem Experten Wissen in den verschiedenen Erbschaftssteuertarifen je nach Region in Spanien und Deutschland und der Steuersparmöglichkeiten beim anschliessenden Immobilienverkauf behilflich.
TIPP
Erbschaftswert und Verkaufspreis der Immobilie sollten identisch sein, um die 19% die Gewinnbesteuerung in Spanien beim Immobilienverkauf zu vermeiden.
Es gilt in Spanien nicht die deutsche Steuerbefreiung wegen Überschreitung der 10 jährigen Haltefrist/Spekulationsfrist fortfolgend auch bei Erbschaften.
In Deutschland hat ein Kind einen Erbschaftssteuerfreibetrag von 400.000 Euro, doch auf Mallorca nur 25.000 Euro, und auf Teneriffa 23.140 Euro.
Steuertipp mit regionalen Unterschieden
- Die spanische Erbschaftssteuer wird auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet
- Auf Mallorca besteht eine besondere steuerliche Vergünstigung in der Erbschaftssteuer, und Steuerfreiheit im Eltern / Kind Verhältnis
- Auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura und anderen Kanarischen Inseln besteht eine Vergünstigung in der Erbschaftsteuer von 99.9%
- In Katalonien: Roses, Palamos, Barcelona, Sitges, Tarragona: 100.000 Euro Freibetrag für das Kind
- In Andalusien(Malaga, Almeria, Cadiz) ist die Erbschaftssteuer bis 1 Mio Euro befreit.
Wie wird eine Immobilie in Spanien bei Erbschaften in der Erbschaftssteuer bewertet?
Es gilt nicht der Katasterwert und auch nicht der Verkehrswert, sondern seit dem 01.01.2022 gilt der sogenannte Referenzwert zum Todestag, den wir für Sie ermitteln und die Steuerbelastung für Sie berechnen.
Nicht zu vergessen: Neben der Erbschaftssteuer fällt bei einer Erbschaft der Mallorca Immobilie auch die sogenannte Plusvalia – gemeindliche Wertzuwachssteuer an, die wir Ihnen berechnen.
Steuer TIPP: die Plusvalia ist bei dem Immobilienverkauf steuermindernd.
Weitere, jährliche Steuerbelastungen bei geerbten spanischen Immobilien
- Vermögenssteuer ab 700.000 Euro Referenzwert
- Nichtresidentensteuer: 2% vom Katasterwert und davon 19%
- Grundsteuer = IBI: abhängig dem Katasterwert
Nachlassplanung zur Steuersenkung schon vor dem Immobilienkauf
Wenn Sie in Spanien eine Immobilie besitzen und keine Kinder haben, oder aber der Immobilienwert – Referenzwert 300.000 Euro überschreiten sollte, dann ist in allen Regionen, mit Ausnahme von Andalusien und Madrid, an eine Nachlassplanung und lebzeitige Schenkungen zu denken.
In Mallorca ist im Jahre 2023 jetzt auch für Nicht Mallorquiner die Schenkung unter Pflichtteilsverzicht möglich, und zwar mit dem erheblichen Steuervorteil, dass keine Schenkungsbesteuerung anfällt, sondern trotz Schenkung nur die 1%ige Erbschaftssteuer anfiele.
Weitere Nachlassplanungsmodelle
- Miteigentumserwerb
- Niessbrauch
- Zwischenschaltung einer spanischen Kapitalgesellschaft oder GBR – Gesellschaften bürgerlichen Rechts nach spanischem Recht mit gewerblicher Aktivität der touristischen Vermietung
- Immobilienkauf mit einer Schweizer AG oder deutschen GmbH etc
Notarielle Vollmachten in Deutschland
Wichtig ist, dass deutsche Generalvollmachten über den Tod hinaus in Spanien nicht gültig sind.
Deshalb ist frühzeitig an eine Nachlassplanung zu denken.
UNSER SERVICE
Anwaltsvollmacht zur Kostenersparnis: Die Anwaltsvollmacht wird uns von den Erben in Deutschland notariell beglaubigt erteilt, so dass wir die Erbschaft in Spanien voll und ganz abwickeln können, ohne dass die Erben in Spanien anwesend sein müssen.
Spanisches Erbschaftssteuerrecht und die Verjährung der Steuerpflicht
Die Verjährung der Erbschaftssteuer tritt in Spanien nach 4 Jahren und 6 Monaten ein, doch das Risiko ist erheblich, dass die spanische Finanzbehörde eine Aufforderung (requerimiento) zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung vor Ablauf der Verjährungsfrist zustellt.
Dann ist die Verjährungseinrede nicht mehr möglich und die Bussgelder sind erheblich, bis zu 150% des Steuerzahlbetrages der Erbschaftssteuer.
Deshalb sollte bis zum 5. Monat nach dem Todesfall die Erbschaftssteuerfrist um weitere 6 Monate verlängert werden. Damit kann die Erbschaftssteuer ordnungsgemäss erklärt werden, und es bleiben Bussgelder erspart.
Das Testament in Spanien – nach deutschem oder spanischem Recht?
Das Erstellen eines Testaments in Spanien ist wesentlich um Zeit und Kosten zu sparen, da bei einem Todesfall die spanische Immobilie mit diesem Testament und einer Testamentsregisterabfrage in Spanien und Deutschland auf die Erben umgetragen werden kann.
Der kostenintensive Erbschein mit Apostille oder das europäische Nachlasszeugnis aus Deutschland sind nicht mehr notwendig.
Wir empfehlen eine Beratung, ob spanisches oder deutsches Erbrecht anzuwenden ist, und RA D.Luickhardt kann Sie fachkompetent im deutschen und spanischen Erbrecht beraten und auf Wunsch auch die Testamentsvollstreckung übernehmen, letzteres oftmals indiziert, bei Vermögensmassen in Deutschland und Spanien, mit Unternehmensbeteiligungen und mehreren Erben in Spanien und Deutschland.
Kontaktieren Sie uns
1. vor dem Immobilienkauf in Spanien – Nachlassplanung
2. vor dem Todesfall – Testament und Nachlasplanung
3. nach dem Todesfall – Erbschaftsabwicklung und Erbschaftssteuerabwicklung in Spanien und Immobilienverkauf
4. nach dem Todesfall – Erbschaftsauseinandersetzung zu Gunsten eines Erben
5. Erbstreit in Spanien mit gerichtlicher Vertretung in ganz Spanien und Deutschland
6. Nachlassverwaltung in Spanien und Deutschland
7. Betreuungsfälle in Spanien vor oder nach Eintritt des Tode
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