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Mein recht in spanien
Immobilienverkauf Spanien – Gewinnsteuer
Aktuell 2019
Gewinnsteuer Mallorca, Teneriffa
D.Luickhardt, Rechtsanwalt (abogado) und Steuerberater in Spanien (asesor fiscal) und sein Legalium Team sorgen für die vollständige Abwicklung Ihres Immobilienverkaufes und die steuerliche Erklärung in Spanien und auf Wunsch auch in der deutschen Einkommensteuer, wenn Sie in Spanien nicht steuerlich ansässig sind, und nur eine Ferienimmobilie verkaufen möchten.
Stand: 02.01.2019
Aktuell hat die Rechtsprechung die Steuerreduzierung weiter ausgeweitet, was zu einer niedrigeren Gewinnsteuerlast bei einem Immobilienverkauf in Spanien führt.
Steuerreduzierung in der Gewinnsteuer
Nach Art.34 f LIRPF spanisches Einkommensteuergesetz, ist der Gewinn bei einem Immobilienverkauf zu versteuern, und der Gewinn ermittelt sich vereinfacht aus der Differenz zwischen Erwerbspreis mit Kosten und Verkaufspreis.
Tipp zur Steurerreduzierung
Sie können jedoch auch durch Aufwand und Ausgaben den Gewinn mindern.
Der Begriff der „mejora“ ist hierbei entscheidend. Die Mejora wird von der spanischen Finanzbehörde eng ausgelegt, und erfasst nur Erweiterungen der Immobillie. Mit der mejora kann der Gewinn gemindert werden, da dieser Betrag zum Erwerbspreis addiert wird.
Beispiel
Sie haben eine Immobilie in Llucmajor, Mallorca, und haben nach dem Kauf die gesamte Heizungsinstallation entfernt und neu installiert.
Die Finanzbehörde sieht dies nicht als mejora an, sondern als Instandhaltungsmassnahme und ist damit nicht gewinnmindernd bei einem Immobilienverkauf.
Wichtig
Anders ist dies, wenn die Immobilie vermietet wird, dann können die Installationskosten in Höhe der Mieteinnahmen abgesetzt werden und den Restbetrag als Verlustvortrag in den nächsten 4 Jahren von den Einnahmen abgezogen werden.
Eine aktuelle Rechtsprechung aus dem Jahre 2018, hat bei dem Austausch der Wasserinstallation den Begriff der mejora befürwortet und die Gewinnminderung beim Wiederverkauf akzeptiert, allerdings war dies eine spanische SL, die gewerblich Immobilien zur Renovierung angekauft und dann verkauft hat.
Service
Nutzen Sie unsere Simulation der Gewinnsteuer bevor Sie die Immobilie in den Verkauf geben, da hierdurch bei der Kaufpreisfestsetzung die Gewinnsteuer miteinkalkuliert werden kann.
Steuersätze beim Immobilienverkauf in Spanien
- Sie verkaufen als Nichsteuerresident in Spanien: 19%
- Sie verkaufen als steuerlich Ansässiger in Spanien: 19-23% abhängig von der Höhe des Gewinns
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