0034 - 971 576 689 // 0034 - 922 788 881 // Deutschland 07542 - 937 982 info@meinrechtinspanien.de

Rechtsanwälte . Steuerberater . Behördengänge

Mein recht in spanien

Immobilienverkauf Spanien – Gewinnsteuer
 
Aktuell 2019

Gewinnsteuer Mallorca, Teneriffa

D.Luickhardt, Rechtsanwalt (abogado) und Steuerberater in Spanien (asesor fiscal) und sein Legalium Team sorgen für die vollständige Abwicklung Ihres Immobilienverkaufes und die steuerliche Erklärung in Spanien und auf Wunsch auch in der deutschen Einkommensteuer, wenn Sie in Spanien nicht steuerlich ansässig sind, und nur eine Ferienimmobilie verkaufen möchten.

Stand: 02.01.2019

Aktuell hat die Rechtsprechung die Steuerreduzierung weiter ausgeweitet, was zu einer niedrigeren Gewinnsteuerlast bei einem Immobilienverkauf in Spanien führt.
 

Steuerreduzierung in der Gewinnsteuer

Nach Art.34 f LIRPF spanisches Einkommensteuergesetz, ist der Gewinn bei einem Immobilienverkauf zu versteuern, und der Gewinn ermittelt sich vereinfacht aus der Differenz zwischen Erwerbspreis mit Kosten und Verkaufspreis.
 

Tipp zur Steurerreduzierung

Sie können jedoch auch durch Aufwand und Ausgaben den Gewinn mindern.

Der Begriff der „mejora“ ist hierbei entscheidend. Die Mejora wird von der spanischen Finanzbehörde eng ausgelegt, und erfasst nur Erweiterungen der Immobillie. Mit der mejora kann der Gewinn gemindert werden, da dieser Betrag zum Erwerbspreis addiert wird.
 

Beispiel

Sie haben eine Immobilie in Llucmajor, Mallorca, und haben nach dem Kauf die gesamte Heizungsinstallation entfernt und neu installiert.

Die Finanzbehörde sieht dies nicht als mejora an, sondern als Instandhaltungsmassnahme und ist damit nicht gewinnmindernd bei einem Immobilienverkauf.
 

Wichtig

Anders ist dies, wenn die Immobilie vermietet wird, dann können die Installationskosten in Höhe der Mieteinnahmen abgesetzt werden und den Restbetrag als Verlustvortrag in den nächsten 4 Jahren von den Einnahmen abgezogen werden.

Eine aktuelle Rechtsprechung aus dem Jahre 2018, hat bei dem Austausch der Wasserinstallation den Begriff der mejora befürwortet und die Gewinnminderung beim Wiederverkauf akzeptiert, allerdings war dies eine spanische SL, die gewerblich Immobilien zur Renovierung angekauft und dann verkauft hat.
 

Service

Nutzen Sie unsere Simulation der Gewinnsteuer bevor Sie die Immobilie in den Verkauf geben, da hierdurch bei der Kaufpreisfestsetzung die Gewinnsteuer miteinkalkuliert werden kann.
 

Steuersätze beim Immobilienverkauf in Spanien

  • Sie verkaufen als Nichsteuerresident in Spanien: 19%
  • Sie verkaufen als steuerlich Ansässiger in Spanien: 19-23% abhängig von der Höhe des Gewinns


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Gewinnsteuer Immobilienverkauf: 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 5,00 von 5 Punkten, basierend auf 2 abgegebenen Stimmen

Loading...


Schreiben Sie uns

    C/La Morada 2

    C.C.Parque Santiago VI

    38 650 Los Cristianos - Teneriffa

    0034 - 922 788 881

     

    Carrer Mariscs 9A

    07639 Son Bielò - Llucmajor

    Mallorca

    0034 - 971 576 689

     

    Teneriffa / Gran Canaria / MALLORCA / Tettnang / Berlin / Hannover / Weinheim