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Mein recht in spanien
Kauf einer Ferienimmobilie auf Mallorca
Wohnungseigentumsgesetz (LPH)
Der Kauf einer Ferienwohnung auf Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria oder in Barcelona ist auch im Jahre 2019 ein gutes Invest.
Beim Wohnungseigentum ist stets zu beachten, dass in einer Gemeinschaft eine Satzung das Zusammenleben regelt und bei Streitfällen das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahre 1960 in der Fassung aus dem Jahre 1999.
Tipp
Es gibt kleine Wohnungseigentumsgemeinschaften, die keine Satzungen haben, dann regelt sich das Zusammenleben nach dem Wohnungseigentumsgesetz (ley de propiedad horizontal)
Aktuell 2019
Aktuell im Jahre 2019 ist die Debatte, ob eine Wohnungseigentumsgemeinschaft die touristische Vermietung im Gebäudekomplex verbieten kann, was mittlerweile auf Mallorca, Teneriffa und auch in Barcelona zu finden ist, oder ob dies rechtswidrig ist.
Grundsätzlich ist ein Verbot zu vermieten, rechtswidrig und nichtig, da es gegen das verfassungsrechtliche Grundprinzip
der Eigentumsfreiheit verstösst.
Die Politik wollte im Dezember jedoch eine 3/5 Mehrheit zulassen, so dass bei einer Hauptversammlung die Eigentümer beschliessen konnten, im gesamten Komplex nicht mehr die private touristische Vermietung zuzulassen.
Jetzt im Januar 2019 wurde dieses politisches Bestreben wieder zurückgenommen und es ist Einstimmigkeit aller Miteigentümer erforderlich, um die touristische Vermietung in einem Mehrfamilienhaus zu verbieten.
Sollte ein Beschluss einer Wohnungseigentumsgemeinschaft zum Verbot der touristischen Vermietung ohne Benennung in der Ladung zur Hauptversammlung gefasst werden, oder gar unter Sonstiges (ruegas / preguntas) behandelt werden, dann hat das oberste spanische Zivilgericht gemaess Art.16.2. LPH (spanisches Wohnungseigentumsgesetz) geurteilt, dass dieser Beschluss der Eigentümerversammlung rechtswidrig und nichtig ist. Ebenso ist der Beschluss nichig, wenn nicht ordnungsgemäss geladen wurde.
Tipp
Sie sollten als Miteigentümer stets zur Hauptversammlung erscheinen, wenn wichtige Themen behandelt werden.
Wenn Sie auf Mallorca oder Teneriffa fehlen, dann gilt Ihr Fernbleiben, als negative Stimme, doch in Barcelona, Sitges oder anderswo in Katalonien gilt das Fernbleiben, als positives Votum, mit den gefährlichen Konsequenzen, dass ein Abstimmergebnis gegen Ihr Willen ergeht.
Sollten Sie nicht erscheinen können, dann geben Sie einer Person Ihres Vertrauens, oder unseren Anwälten eine Vollmacht, so dass Sie ordnungsgemäess in der Eigentuemerversammlung vertreten werden können und Ihre Rechte verteidigt werden.
Was ist zu beachten, wenn Sie eine Ferienwohnung auf Mallorca, Teneriffa oder Barcelona kaufen?
Beim Kauf einer Wohnung sollten stets die Satzung und die letzten 3 Hauptversammlungsbeschlüssen der Eigentümerversammlung geprüft werden, auf Schuldenstand, Streitthemen, touristische Vermietung, Verwaltungskosten etc
Desweiteren muss der Verkäufer nachweisen, dass er keine Schulden bei der Eigentümergemeinschaft hat, da Sie als Immobililenkäufer 5 Jahre rückwirkend nachhaften für die Schulden.
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