 |
|
|
SPANISCHES IMMOBILIENRECHT
FALLSTRICKE BEIM IMMOBILIENKAUF
|
|
|
|
Immobilienkäufe werden von unserer deutsch-spanischen Rechtsanwaltskanzlei sorgfältig
vorbereitet und
abgewickelt. Der Grund dafür liegt nicht nur in der meist hohen Investitionssumme, sondern auch
das spanische Immobilienrecht hat Tücken, die man zu beachten hat.
Ein existierendes spanisches Vorkaufsrecht an einer spanischen Immobilie oder Liegenschaft ist
nicht notwendigerweise im Grundbuch einzutragen.
In der Kombination, dass in Spanien oftmals in
der notariellen Kaufurkunde der Kaufpreis unterverbrieft wird, kann sich eine vermögenstechnisch
gefä,hrliche Situation entwickeln, wenn der Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht zum notariell
beurkundeten Kaufpreis ausübt.
Sie als Käufer verlieren nicht nur das erworbene Immobilieneigentum,
sondern unter Umständen auch den nicht offiziellen Aufpreis.
Vorkaufsrechte befinden sich in verschiedensten Bereichen des spanischen Immobilienrechts,
Mietrecht,
Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Baurecht und Bodenrecht.
Nicht abschliessend seien genannt: Vorkaufsrechte von Miteigentümern, von Nachbarn bei
ländlichen
Grundstücken, Mietern von Immobilien und Wohnungen, etc.
Wir stehen Ihnen mit unserem vollständigen Immobilienkauf Servicepaket zur Absicherung des
Immobilienkaufes zur Verfügung.
|
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 01.11.2009 |
| |
|
|
|
| Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht,
Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung |
|
|
 |