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Zwangsversteigerung in Spanien

Praktische Tipps zur Ersteigerung einer Immobilie auf Teneriffa

 

RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Spanien und Deutschland zugelassen und sein Team beraten und betreuen Ihren Immobilienkauf in Spanien in einer Zwangsversteigerung.

Das Bieten online bei der jeder spanischen Zwangsversteigerung von Immobilien ist möglich, wenn man 5% vom angesetzten Verkehrswert bei Gericht hinterlegt.  

 

Beispiel aus der Praxis

Sie haben eine Immobilie in dem Online Portal gefunden. Die Immobilie liegt auf Teneriffa und entspricht Ihren preislichen Vorstellungen.  

 

Kann man Bilder der Immobilie bei Gericht anfordern?

Lichtbilder werden Sie von der Immobilie auf Teneriffa von Gericht nicht erhalten.

 

Welche Möglichkeiten habe ich die Immobilie auf Teneriffa zu besichtigen?

Sie haben nach Art.669.3. LEC Prozessrecht bei Gericht zu beantragen, dass Sie die Immobilie besichtigen können.  

 

Was passiert, wenn die Immobilie vermietet ist, oder Hausbesetzer darin sind?

Wenn der Mietvertrag nicht im Grundbuch eingetragen ist, dann können Sie die Immobilie nach dem Zuschlag und Eigentumserwerb gerichtlich räumen lassen.  

 

Wichtig

Sie müssen den Räumungsantrag innerhalb eines Jahres nach Zuschlag der Immobilie auf Teneriffa stellen.

Wenn sich die Mieter der Räumung widersetzen, kommt es zu einem Gerichtstermin, bei dem wir Sie auf Teneriffa gerichtlich vertreten, so dass die Räumung der Immobilie auf Teneriffa zügig durchgeführt wird.  

 

 

Nutzen Sie unsere Betreuung

  • Bietservice
  • Rechtliche Lastenkontrolle
  • Vertretung beim Zuschlag
  • Grunderwerbssteuer Begleichung auf Teneriffa und dauerhafte steuerliche Vertretung
  • Grundbucheintragung
  • Ummeldungen von den Versorgungseinrichtungen von Strom, Wasser, Grundsteuer, Abfallgebühren etc.

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