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Neubauerklärung Spanien

Horizontalteilung

RA D. Luickhardt, Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Spanien und Deutschland zugelassen, betreut Sie bei Ihrem Immobilienkauf in Spanien.

Die Neubauerklärung dient als notarielle Urkunde, so dass ein Gebäude in das spanische Grundbuch eingetragen wird.

Im vorliegenden Rechtsfall vom 25.04.2018 entschieden die Gerichte, dass eine sogenannte Horizontalteilung auf einem Grundstück von zwei Gebäuden sehr wohl der gemeindlichen Genehmigung bedarf, oder die Gemeinde durch Bescheid von der Genehmigungspflicht befreit.

Bei fehlender Genehmigung gibt es keine Horizontalteilung und die Immobilien bleiben Miteigentum.

Aber die Eintragung in das Grundbuch sei zulässig, wenn die fehlende Baugenehmigung und die baurechtliche Verletzung ohne baurechtliche Ahndung verjährt ist.

Die Horizontalteilung von Wohnungseigentum bei einem Mehrfamilienhaus ist der Normalfall, doch dass 2 Gebäude auf einem Grundstück horizontal geteilt werden, ist die Ausnahme. Man findet sie häufig in Gegenden, die Ackerland sind, die Immobilien werden ohne Baugenehmigung gebaut.

Es werden mehrere Häuser gebaut und dann die Verjährung der Baurechtsverletzung geltend gemacht, als auch mit der Neubauerklärung die Horizontalteilung verbunden.

Diese Fälle findet man auf Teneriffa (Adeje – Los Menores) aber auch auf La Palma, Tijarafe und auf Fuerteventura.

 


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