0034 - 971 576 689 // 0034 - 922 788 881 // Deutschland 07542 - 937 982 info@meinrechtinspanien.de

Rechtsanwälte . Steuerberater . Behördengänge

Mein recht in spanien

Reservierung Immobilie Kauf Spanien 

Einseitig oder Vertrag

 

In der Praxis werden von Maklern oftmals einseitige Reservierungserklärungen von den Immobilienkäufern in Spanien verlangt. Die Anzahlungen können bis 5.000 EUR erreichen.

Es ist abzuraten, solche Erklärungen zu unterzeichnen. Es kommt kein Vertrag zu Stande, da meist nur ein Makler für den Verkäufer unterschreibt, ohne Vollmachten nachzuweisen. Der Käufer bindet sich damit sich einseitig, ohne das Ziel der Verkäuferbindung zu erlangen. Zudem wird die Reservierungssumme an eine dritte Person bezahlt, die sich nicht durch eine notarielle Vollmacht ausgewiesen hat.

Ein Bauträger vermarktet auf Teneriffa, Fuerteventura, Galizien, Marbella und auf Mallorca Eigentumswohnungen. Bevor das Bauprojekt gebaut wird, werden Immobilienkäufer gesucht, die dann einen Reservierungsvertrag und nicht nur den einseitigen Antrag unterzeichnen.

 

Reservierungsvertrag

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Reservierungsvertrag und nicht nur um einen einseitigen Antrag. Der Vorteil ist, dass sich der Bauträger und der Immobilienkäufer verpflichten, innerhalb einer bestimmten Frist einen privatschriftlichen Kaufvertrag abzuschließen. Später nach Fertigstellung der Immobilie wird beim Notar das Volleigentum der reservierten Immobilie erworben.

 

Typische Daten eines Reservierungsvertrages

 

  • Bauträger und Eigentümer
  • Käufer
  • Projektbeschreibung
  • Finca registral
  • Wohnung
  • Nutzbare Wohnfläche  (zu unterscheiden von überbauten Flaeche)
  • Erwerb: Frei von Lasten, Frei von Mietern
  • Katasterreferenz der Parzelle. 1-2 Jahre nach Fertigstellung wird die Gemeinde jeder Wohnung eine Katasterreferenz geben und entsprechend die Grundsteuer erheben.
  • Beschreibung der baurechtlichen Situacion (urbanistica):
  • Baugenehmigung: muss vorliegen
  • Zustand der Bebauung
  • Verpflichtung des Bauträgers eingehalten: Bauversicherung und Anzahlungsversicherung
  • Konkrete Vertragsbedingungen der Kaufreservierung der Immobilie
  • Kaufpreis: Zahlungsweise
  • Anzahlung mit Reservierung
  • Restzahlung bei Unterschrift der notariellen Kaufurkunde,

 

Sollten die folgenden Klauseln im Vertragsentwurf erscheinen, dann sollten Sie unsere Kanzlei zu Rate ziehen:

Der Kunde bestätigt das Projekt zu kennen ! (Ausstattung, Plan etc)
Der Bauträger behält sich vor Änderungen vorzunehmen, und die Bauqualität beizubehalten.

 

Besonderheiten im Reservierungsvertrag

Rücktrittsrecht: sie können jederzeit bis zur Unterschrift des privaten Kaufvertrages den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Hinweis:

Sie müssen mitwirken bei der Erfüllung der Bestimmungen des Geldwäschegesetzes und die Herkunft des Geldes nachweisen.

Merke:

Der Reservierungsvertrag sollte schon alle wesentlichen Vertragspunkte für den späteren Kaufvertrag beinhalten, (Ausstattung, Bauqualität, Fertigstellungsdatum, Bauverzug etc)
Wenn dies nicht der Fall ist, empfehlen wir Ihnen unser Immobilienkaufservicepaket, so dass wir den Vertrag modifizieren und Sie von Beginn an mit Rechtssicherheit die Immobilie in Spanien erwerben.

 


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (No Ratings Yet)

Loading...


Schreiben Sie uns

    C/La Morada 2

    C.C.Parque Santiago VI

    38 650 Los Cristianos - Teneriffa

    0034 - 922 788 881

     

    Carrer Mariscs 9A

    07639 Son Bielò - Llucmajor

    Mallorca

    0034 - 971 576 689

     

    Teneriffa / Gran Canaria / MALLORCA / Tettnang / Berlin / Hannover / Weinheim